Gefahr und Schutz durch Wolframsäure
Personen, die mit Wolframsäure in Kontakt kommen oder sich daran kleben, können eine Gefahr wie Faltenbälge verursachen:
1. Reizung der Augen, der Haut und der Atemwege, längeres oder wiederholtes Einatmen von Staub kann zu verzögertem Lungenödem für mehrere Stunden führen, schwere Todesfälle;
2. Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen und isolieren. Haut mit Wasser und Seife waschen. Halten Sie den Patienten warm und seien Sie ruhig;
3. Augenkontakt: Bei Haut- oder Augenkontakt mit dieser Substanz sofort mindestens 20 Minuten lang mit Wasser spülen;
4. Einatmen: Das Opfer mit frischer Luft an einen anderen Ort bringen und zu einem Arzt gehen. Wenn der Patient aufhört zu atmen, künstlich beatmen. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben;
5. Verschlucken: Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt mit diesem Stoff kann zu einer verzögerten Reaktion führen. Um sicherzustellen, dass medizinisches Personal das Material im Zusammenhang mit dem Wissen über den individuellen Schutz versteht, achten Sie auf den Selbstschutz. P>
Je nach Gefährdung, die Wolframsäure für den Menschen verursachen kann, können wir die folgenden Schutzmaßnahmen ergreifen:
1. Waschen Sie die Haut gründlich nach der Handhabung;
2. Bei der Verwendung von Wolframsäure nicht essen, trinken oder rauchen;
3. Vermeiden Sie die Freisetzung in die Umwelt;
4. Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutzabdeckung;
5.Wenn Sie versehentlich verschluckt werden, gurgeln Sie bitte so schnell wie möglich. und wenn Sie sich unwohl fühlen, rufen Sie bitte unverzüglich das POISON CENTER oder den Arzt an.
6.Wenn es versehentlich in die Augen geht, sofort einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser spülen; Wenn Sie nur Kontaktlinsen tragen und leicht entfernt werden können, sollten Sie die Kontaktlinsen sofort freigeben und fortlaufend mit Wasser waschen.
7.Ermutige Fälle rufen sofort ein POISON CENTER oder einen Arzt an;
8. Entsorgung von aufgegebenen Wolframsäureverpackungen und anderen Behältern: Geben Sie den Inhalt und den Behälter einer zugelassenen Abfallbehandlungsanlage zu.